Rotkreuzkurs EH Fortbildung (BG)Foto: P. Citoler / DRK

Rotkreuz Erste Hilfe für Betriebe

Fortbildung

Ansprechpartnerin

Frau
Andrea Janto

Tel: 02264 20134 24
Fax: 02264 20134 30
janto[at]oberberg.drk(dot)de

Scharder Str. 41b
51709 Marienheide

  • Der Rotkreuzkurs Erste-Hilfe-Fortbildung wendet sich grundsätzlich an alle interessierten Betriebshelfer, die bereits in den letzten 2 Jahren einen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen können. 

    Da Ersthelfer selten Gelegenheit haben, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden, wird ein regelmäßiges Erste-Hilfe-Training erforderlich. Dieses gewährleistet mehr Sicherheit zur Durchführung aller Maßnahmen auch in schwierigen Notfallsituationen. In Form von Fallbeispielen und vielen praktischen Übungen werden alle Bereiche der Ersten Hilfe noch einmal aufgefrischt. Aber auch ein Grundkurs ist als Fortbildung möglich.

  • Themen und Anwendungen:

    • Wundversorgung
    • Umgang mit Knochenbrüchen
    • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
    • Verätzungen
    • Vergiftungen
    • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

    "Richtig helfen können - Ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

Zielgruppe:

  • alle die ihre Erste Hilfe Kenntnisse nochmals auffrischen und vertiefen wollen
  • diese Ausbildung wird auch bei den Berufsgenossenschaften als Auffrischungskurs anerkannt
  • Wiederholungslehrgang zur Auffrischung und Vertiefung für Führerscheininhaber

Fortbildung für alle Betriebshelfer mit einem Erste Hilfe Kurs innerhalb von 2 Jahren 

1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten= 8 Stunden

  • Der letzte Erste Hilfe Kurs darf die 2 Jahresfrist nicht überschritten haben. Die BG verweigert die Kostenübernahme und Sie können nicht als Ersthelfer im Betrieb eingesetzt werden!!!

  • Bei der Unfallkasse NRW und der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe müssen die Kostenübernahme vor Kursbeginn beantragt werden.

    Bei der BG für Gesundheit und Wohlfahrt muss die Kostenübernahme über das Online Verfahren vor dem Kursbeginn beantragt werden auf deren Seite unter www.bgw-online.de.

Kostenübernahme für Arbeitgeber

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Sie müssen dort einen Gutschein beantragen, Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
  • Unfallkasse NRW
    Sie müssen dort einen Gutschein beantragen. Link
  • Alle anderen Berufsgenossenschaften
    nutzen Sie bitte unser Abrechnungsformular Download