Sie möchten Ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe ausbilden lassen und möchten diese Schulung in Ihren Räumen durchführen? Grundsätzlich ist dies möglich, aber aufgrund von rechtlichen Vorgaben müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Mindestteilnehmerzahl:  Für In-House-Schulungen gilt eine generelle Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmer und maximal 20 Teilnehmer bei Kursen. Auf Kundenwunsch kann die min. Teilnehmerzahl unterschritten werden am Tag der Schulung. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Teilnehmergebühren für die fehlenden Teilnehmer aufzuzahlen.
  • Kursmaterial / Kursräumlichkeiten: Das Kursmaterial wird vom Veranstalter mitgebracht. Es muss mindestens ein Raum zur Verfügung stehen, in dem 20 Personen durch theoretischen Unterricht, praktische Demonstrationen und Übungen in der Ersten Hilfe unterwiesen werden können. Der Raum muss wenigstens 50 m² aufweisen, ohne Tische. Im Übrigen müssen die Voraussetzungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sein. Diese ist unter www.baua.dezu finden
  • Stornierungsmöglichkeiten: Details zu Stornierungsrichtlinien finden Sie in unseren AGB.
  • Kosten: Die Kursgebühren können anteilig von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen werden. Für genauere Details finden Sie die Informationen in unseren AGB.