Aus- Fort- und Weiterbildung beim DRK Oberbergischen Kreis e.V.

Wir sind Ihr kompetenter Partner, wenn es um die Aus-, Fort- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter geht.

Brandfall, Arbeitsunfall, lebensbedrohliche Situationen, Autounfall-Situationen, die uns allen tagtäglich widerfahren können.
Damit Sie und/oder Ihre Mitarbeiter fit für den Notfall sind, bereiten wir Sie in unseren kompakten, praxisorientierten Schulungen darauf vor.
Wir bieten neben der Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer Aus- und Fortbildungen zur Ersten Hilfe, sowie Schulungen und Notfalltrainings für medizinisches Fachpersonal und weitere Zielgruppen an.

Brandschutz und Evakuierungshelfer

Wir bilden Ihre Mitarbeiter praxisbezogen nach der technischen Regel für Arbeitsstätten A2.2 aus

Schulungsinhalte:
  • Rechtliche Grundlagen
  • Vorbeugender Brandschutz
  • Abwehrender Brandschutz
  • Baulicher Brandschutz
  • Erklärung der Brandklassen
  • Verbrennungsvorgang und Voraussetzungen
  • Löschmittel und Löschwirkung
  • Vorgehensweise beim Löschen
  • Richtiges Verhalten im Evakuierungs-, Not- und Brandfall
  • Flucht- und Rettungswege
  • Aufgaben des Brandschutzhelfers
  • Notrufmeldung
  • Praktische Feuerlöschung (Handhabung von Feuerlöschern und das Löschen eines Übungsfeuers bei realistischem Szenario)

Brandschutz

Frau
Andrea Janto

Tel: 02264 20134 24
Fax: 02264 20134 30
Mail: Janto@oberberg.drk.de

Scharder Str. 41b
51709 Marienheide

Ziegruppe und Ausbildungsdauer

Zielgruppe

Betriebliche Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer und Interessierte

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer erfolgt innerhalb von 4 Stunden.
Wir kommen auch zu Ihnen!

 

Weshalb Sie Brandschutz- und Evakuierungshelfer in Ihrem Betrieb brauchen

Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen (z. B. für den Brandfall) zu treffen.
Hierzu gehört u. a. die Ausbildung und Bestellung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern. Konkretisiert werden die Anforderungen in der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2, wonach sich die notwende Anzahl von Brandschutzhelfern aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, jedoch in der Regel eine Anzahl an Brandschutzhelfern von 5 % der Beschäftigten ausreichend ist.